BEJ-Abschluss
Wer den Hauptschulabschluss besitzt und noch berufsschulpflichtig ist, muss - wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - das Berufseinstiegsjahr besuchen.
Die Prüfung am Ende des Berufseinstiegsjahres stellt einen eigenständigen Abschluss dar. Damit kann man sich für einen Ausbildungsplatz oder bei einem entsprechenden Notendurchschnitt für die zweijährige Berufsfachschule bewerben.
Durch den Besuch des Berufseinstiegsjahres ist - sofern anschließend kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird - die Berufsschulpflicht erfüllt.
Berufsschulabschluss (Berufsausbildungsabschluss)
An der Gewerblichen Schule Metzingen kann man einen Berufsschulabschluss in den Fachbereichen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bekleidungstechnik und Gebäudereinigungstechnik erwerben.
Das Berufsschulabschlusszeugnis dient als Voraussetzung für die schulische Weiterqualifikation.
Wird keine Gesellenprüfung abgelegt, so dient das Abschlusszeugnis der Berufsschule als Nachweis einer beruflichen Qualifikation.
Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes (9+3)
Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes kann nach entsprechenden Voraussetzungen (bestimmter Notenschnitt im Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsausbildung, Fremdsprachenkenntnisse usw.) auf Antrag nach Abschluss der Berufsausbildung erfolgen.
Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2001: Az.: 51-6620.520/260, Inkrafttreten: mit Wirkung vom 1. Januar 2002 (K.u.U. vom 2. Mai 2002 Vereinbarung der Kultusministerkonferenz und K.u.U. vom 2. Mai 2002 Baden-Württemberg-Regelung / 9 + 3 Regelung).
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Ihre Ansprechpartnerin Frau Scholz steht Ihnen gerne zur Verfügung.
angelika.scholz@gewerbeschule-metzingen.de
Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss)
An der Gewerblichen Schule Metzingen kann man die Fachschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) über die Zweijährige Berufsfachschule in den Bereichen Metalltechnik und Bekleidungstechnik erwerben.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Zweijährige Berufsfachschule sind u.a.:
· der Hauptschulabschluss
· oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs
oder das Versetzungszeugnis
· in die Klasse 10 der Realschule
· in die Klasse 10 des Gymnasiums (G9)
· in die Klasse 9 des Gymnasiums (G8)
oder das Abgangszeugnis
· der Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung. Dies gilt auch für Bewerber von der Gemeinschaftsschule sofern die Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.
· der Klasse 9 des Gymnasiums (G9)
· der Klasse 8 des Gymnasiums (G8)
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein und in höchstens einem dieser Fächer darf die Note »mangelhaft« erteilt sein.
Fachschulabschluss (Meisterschule)
An der Gewerblichen Schule Metzingen werden Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung in den Fachbereichen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, Bekleidungstechnik und Gebäudereinigung durchgeführt.
Die Prüfungen werden durch Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen - IHK Reutlingen und HWK Reutlingen - abgenommen. Wird keine Meisterprüfung abgelegt, so dient das Abschlusszeugnis der Fachschule als Nachweis einer beruflichen Weiterqualifikation.
Fachhochschulreife
An der Gewerblichen Schule Metzingen kann man die Fachhochschulreife durch einen Zusatzunterricht über das Dreijährige Berufskolleg Mode und Design erwerben. Der Zusatzunterricht bezieht sich auf die Fächer Englisch II und Mathematik II.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das dreijährige Berufskolleg sind: die Mittlere Reife oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes, das Bestehen der Aufnahmeprüfung und bei Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.